Urlaub bei Umzügen? – Das müssen Sie wissen
Sie sind gerade mitten in einem Umzug und brauchen einen Urlaubstag oder mehrere? Arbeitnehmer haben das Recht auf einen Sonderurlaub wegen eines Umzuges. Jedoch ist dieser an bestimmte Bedingungen geknüpft. Welche das sind und welche Optionen Sie außerdem haben, zeigen wir Ihnen in folgendem Beitrag zum Thema Sonderurlaub bei Umzug. Auch die Dauer des Urlaubs ist abhängig von Art des Umzuges. Zur Dauer Ihres Sonderurlaubs finden Sie ebenfalls Informationen in diesem Beitrag.
Bedingungen für die Beantragung eines Sonderurlaubs wegen Umzug
Die erste Bedingung, die erfüllt sein muss, damit Sie Anspruch auf Sonderurlaub haben, ist: Der Umzug muss aus betrieblichen Gründen stattfinden. Die zweite Bedingung für die Genehmigung eines Sonderurlaubs lautet: Der Umzug muss unabdinglich während der Arbeitszeit stattfinden. Sind diese zwei Bedingungen erfüllt, steht Ihrem Sonderurlaub nichts mehr im Weg.
Wie viele Tage stehen mir zur Verfügung?
In aller Regel steht Ihnen ein Tag für den Umzug zur Verfügung, sofern die oben genannten Bedingungen erfüllt sind. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie an einen anderen Firmenstandort versetzt werden oder Ihr derzeitiger Firmensitz umzieht. Wenn der Ort, an den Sie versetzt werden, weiter weg liegt, dann haben Sie in bestimmten Fällen auch Anspruch auf mehrere Tage.
Rechtliche Grundlage
Die Rechtliche Grundlage für den Sonderurlaub bildet das Bürgerliche Gesetzbuch. Im BGB § 616 steht, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist weiterhin Gehalt zu zahlen, wenn:
- eine Arbeitsverhinderung nicht durch den Arbeitnehmer verschuldet ist
- eine Arbeitsverhinderung nur eine relativ kurze Zeit beträgt
Sind diese zwei Anforderungen erfüllt, können Sie ohne Weiteres Ihren Sonderurlaub beantragen.
Weitere Möglichkeiten einen Sonderurlaub geltend zu machen
Falls Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Sonderurlaub wegen eines Umzuges haben, dann lohnt sich in jeden Fall ein Blick in den Arbeitsvertrag oder die betriebliche Vereinbarung. In Branchen, in denen Gewerkschaften viel mitreden und Einfluss üben, kann es auch vorkommen, dass spezielle Regelungen zum Sonderurlaub ausgehandelt werden.
Sonderurlaub im öffentlichen Dienst
Auch im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ist der §616 BGB verankert. Jedoch gelten auch hier die gleichen Regelungen, wie für andere Arbeitnehmer auch.
Für Beamte sieht das ein wenig anders aus. Diese können sich unter Umständen auf die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) stützen. Diese gilt jedoch nur für Bundesbeamte und Richter. Für Beamte der Länder gelten die Regelungen der SUrlV nicht.
Ohne Sonderurlaub frei bekommen
In einigen Fällen kann es vorkommen, dass Sie trotz gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen keinen Anspruch auf Sonderurlaub haben. Damit Sie sich an Ihrem Urlaubstag trotzdem einen freien Tag sichern können, haben wir Ihnen einige weitere Möglichkeiten zusammengetragen:
- Freistellung beantragen: In einigen Fällen gewährt Ihnen der Arbeitgeber eine Freistellung, wenn Sie über diese Zeit auf Ihr Gehalt verzichten möchten
- Überstunden abfeiern: Falls Sie noch Überstunden aus den letzten Monaten übrig haben, nutzen Sie diese doch für Ihren Umzug
- normale Urlaubszeit nutzen: Falls es doch keine andere Option gibt, können Sie selbstverständlich auch Ihre reguläre Urlaubszeit für Ihren Umzug nutzen